Lerntherapie
Stärken entdecken – Lernerfolge erreichen
Manchmal fühlt sich das Lernen von Lesen und Schreiben wie ein großer Berg an.
In unserer Praxis bieten wir Ihrem Kind einen sicheren und zugewandten Raum, um diese Herausforderungen gemeinsam zu meistern. Wir begleiten es dabei, neuen Mut zu schöpfen, die Freude am Lernen wiederzufinden und sein volles Potenzial zu entfalten.

Was ist Lerntherapie?
Die Lerntherapie beinhaltet die Behandlung von Lernstörungen. Zu diesen Störungen gehören Störungen des Schriftspracherwerbs (LRS/Legasthenie) und Rechenstörungen (Dyskalkulie) sowie alle damit in Verbindung stehenden Störungen der Emotionen und des Verhaltens.
In der Lerntherapie werden wissenschaftliche Erkenntnisse aus Pädagogik, Psychologie, Medizin und den Fachbereichen Deutsch und Mathematik angewandt. Die lerntherapeutischen Interventionen haben das Ziel, geleitet durch einen Diagnose- und Therapieplan, die Lernstörungen zu behandeln. Ebenso wichtig ist es, die seelische Gesundheit wieder herzustellen, das Teilhaberisiko abzubauen und das Umfeld (Eltern, Lehrer usw.) in die Entwicklung positiver Lernerfahrungen der Kinder einzubeziehen und bezogen auf die Störung wieder handlungsfähig zu machen.
Therapeutisch begleitet finden die Kinder einen neuen Zugang zur Schriftsprache und/oder Mathematik. Sie überwinden ihre Schwierigkeiten, stärken ihr Selbstvertrauen, entdecken und entfalten ihre Kompetenzen.
Lerntherapie ist immer Hilfe zur Selbsthilfe!
Lese-Rechtschreibstörung / Legasthenie
Manche Kinder haben trotz intensiver Bemühungen Schwierigkeiten, das Lesen und Schreiben zu erlernen. Sie weisen eine durchschnittliche bis überdurchschnittliche Intelligenz auf, erwerben die Lese- und Rechtschreibtechniken aber auf Grund unterschiedlicher Ursachen nicht im dafür vorgesehenen Zeitrahmen.
Oft kommt es zu Lautvertauschungen und -auslassungen und zu Fehlern bei der lautgetreuen und orthographischen Umsetzung der gesprochenen in die geschriebene Sprache (Schreiben) und umgekehrt (Lesen).
Wenn eine Lese-Rechtschreibstörung (kurz: LRS) vorliegt, kann eine gezielte Therapie helfen.

Symptome der Lese-Rechtschreibstörung / Legasthenie:
- große Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Schreibens
- Lese- und Schreibunlust bis hin zur Frustration
- verlangsamte Lese- und Schreibgeschwindigkeit
- Probleme bei der Zuordnung von Buchstaben zu Lauten und umgekehrt
- keine Regelmäßigkeit bei den Fehlern zu erkennen
- starke Leistungsschwankungen
- Probleme mit der Speicherung von Wortbildern
- häufige Regelfehler
- eingeschränktes Lesesinnverständnis
- Probleme beim Schreiben nach Diktat und beim Abschreiben
- Zahlen und Buchstaben, bzw. ganze Wörter werden vertauscht (z.B. d mit b, 56 mit 65), eingefügt oder ausgelassen
- Schwierigkeiten beim Planen und Schreiben von Aufsätzen (bei inhaltlich guter Leistung)
- keine Besserung trotz intensiven Übens
Die genannten Symptome unterscheiden sich in Art und Ausprägung und sind Beispiele für Anzeichen einer LRS / Legasthenie.
Inhalte der Lerntherapie
- Anamnese und Durchführung standardisierter Testverfahren zur Analyse der Stärken und Schwächen des Schülers oder der Schülerin
- Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
- Formulierung von Behandlungszielen in Abstimmung mit dem Patienten oder der Patientin
- Erreichen von Lernerfolgen mit Hilfe ausgesuchter Materialien und Motivationshilfen
- Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und der Wahrnehmung
- Anleitung zur Selbstkorrektur
- Stärkung des Selbstwertgefühles durch positives Selbsterleben
- Aufbau von Lernfreude
- Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit Eltern, Lehrern und Lehrerinnen, Ärzten und Ärztinnen sowie Therapeuten und Therapeutinnen
Kostenübernahme der Lerntherapie
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme einer Lerntherapie. Wir beraten Sie gerne, welche Optionen bei Ihnen in Betracht kommen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Liegt der Lese-Rechtschreibschwäche eine Sprachentwicklungsverzögerung, eine Lautdiskriminationsstörung oder eine auditive Verarbeitungsstörung zugrunde, besteht die Möglichkeit, die Behandlung über eine logopädische Verordnung vom Arzt über die Krankenkasse abzurechnen.
Kostenübernahme durch das Jugendamt
Unter bestimmten Bedingungen ist die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt möglich (Eingliederungshilfe gem. §35a des Sozialgesetzbuches Kinder und Jugendhilfe). Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Selbstzahler
Werden die Kosten nicht durch die Krankenkasse oder das Jugendamt übernommen, besteht die Möglichkeiten, dass Sie die Kosten einer Behandlung privat tragen.

Terminvereinbarung
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! Für die Vereinbarung eines persönlichen Termins oder weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Alle Details zu unseren Kontaktwegen und zur Anfahrt finden Sie auf der folgenden Seite: